E F K

Schiller-Gymnasium Köln

Infos

DIE FACHKONFERENZEN

 

( Auszug Schulgesetz s.u. )

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an 'Eltern in Fachkonferenzen':


Die Eltern müssen mindestens ein eigenes Kind an der Schule haben. Sie sollten am jeweiligen Fach und an einer Mitgestaltung interessiert sein. Eine fachliche Kompetenz etwa durch eigene Vorkenntnisse ist zwar hilfreich, aber nicht nötig.

 

Wer nimmt an den Fachkonferenzen teil?

 

  • Fachkonferenzleiter*in (oder Vertretung)
  • die jeweiligen Fachlehrer*innen
  • bis zu zwei Personen von Elternseite
  • maximal zwei Angehörige der Schülervertretung

 

Was passiert in der Fachkonferenz?

    

- ggfs. Wahl der/des Fachschaftsvorsitzenden
- Festlegung z.B. der Schulbücher, Apps oder Software die zum Einsatz kommen
- Erörterung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus den Leistungsstanderhebungen für das 

  jeweilige Fach
- Beschlüsse zu Anträgen an die Schulkonferenz z:B. für die Ausstattung der jeweiligen Fachräume
- Besprechung zum Beispiel folgender Themen:

         - Umsetzung der Lehr- und Arbeitspläne

         - Grundsätze der Notengebung

         - Hausaufgabengrundsätze

         - Maßnahmen zur Qualitätssicherung

 

Eltern und Schüler*innen haben zwar nur beratende Stimmen, diese treffen aber bei den Fachlehrer*innen meist auf offene Ohren.

Auch wenn sich nicht alles umsetzen lässt: Beiträge von Eltern und Schülervertretung haben schon  manch hilfreichen Anstoß geben können. Auch für die beteiligten Eltern und Schüler*innen ist es spannend mitzubekommen, wie an der optimalen Ausgestaltung der einzelnen Fächer gearbeitet wird.

 

Mögliche Beiträge der Eltern zu Fachkonferenzen:

 

- Feedback zu Schüler*innen Einschätzungen

- Rückmeldungen zur fachlichen Arbeit aus Eltern-Sicht
- damit verbunden: Rückmeldungen zu Lehrmaterialien
- Ideen und Vorschläge zur Fachpädagogik, Themen und Inhalten
- (konstruktiv-) kritische Begleitung der Qualitätsentwicklung
- Status der Digitalisierung

 

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Wie ist der Ablauf bei den 'Eltern in Fachkonferenzen' ?

 

  • Fach aussuchen + anmelden

  • Willkommens-E-Mail beantworten

 

  • Einladung zur Fachkonferenz erhalten

  • zurück melden wenn Sie teilnehmen können

  • Protokoll erhalten.

 

Kontinuität:


Natürlich können Sie bei den EFK sehr gerne mitarbeiten. Für die Kontinuität wäre es schön wenn Sie 2 Jahre mitmachen, aber auch schon 1 Jahr hilft.

Baldmöglichst wird es auch ein kleines Treffen der EFK-Eltern geben, wahrscheinlich online. Dazu werden Sie ggfs. gesondert eingeladen.

 

 

Auszug Schulgesetz NRW:

"§ 70
Fachkonferenz, Bildungsgangkonferenz
(1) Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz. Je zwei Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, an Berufskollegs zusätzlich je zwei Vertretungen der Ausbildenden und
Auszubildenden, können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen.
(2) In Berufskollegs können Fachkonferenzen statt für einzelne Fächer für Fachbereiche oder Bildungsgänge eingerichtet werden (Bildungsgangkonferenz).
(3) Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschafts-
legung.
(4) Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über
1. Grundsätze zur fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit,
2. Grundsätze zur Leistungsbewertung,
3. Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
(5) In Grundschulen und in Förderschulen kann durch Beschluss der
Schulkonferenz auf die Einrichtung von Fachkonferenzen verzichtet wer-
den. In diesem Fall übernimmt die Lehrerkonferenz die Aufgaben der
Fachkonferenzen."

 

( Quellen: Schulgesetz NRW
https://bass.schule.nrw/6043.htm
direkter Link 'Fachkonferenzen':
https://bass.schule.nrw/6043.htm#1-1p70 )